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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.10.1989 - 1 OVG A 137/88   

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https://dejure.org/1989,5064
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.10.1989 - 1 OVG A 137/88 (https://dejure.org/1989,5064)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.10.1989 - 1 OVG A 137/88 (https://dejure.org/1989,5064)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Oktober 1989 - 1 OVG A 137/88 (https://dejure.org/1989,5064)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1990, 194
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.09.1988 - 4 B 131.88

    Grundstücksteilung im Außenbereich nach Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.10.1989 - 1 A 137/88
    Davon geht auch das Bundesverwaltungsgericht aus, wenn es in seinem Beschluß vom 14. September 1988 - 4 B 131.88 - BauR 1988, 697 ausführt, die Wirkung einer Genehmigung der nicht privilegierten Wohnnutzung würde "nach Maßgabe des § 21 Abs. 1 BauGB" mit der Erteilung der Teilungsgenehmigung eintreten (vgl. auch das Urt. v. 19.11.1987 - 4 C 42.85 - BRS 47 Nr. 92).
  • BVerwG, 19.11.1987 - 4 C 42.85

    Versagung einer Teilungsgenehmigung für bebautes Grundstücks im Außenbereich bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.10.1989 - 1 A 137/88
    Davon geht auch das Bundesverwaltungsgericht aus, wenn es in seinem Beschluß vom 14. September 1988 - 4 B 131.88 - BauR 1988, 697 ausführt, die Wirkung einer Genehmigung der nicht privilegierten Wohnnutzung würde "nach Maßgabe des § 21 Abs. 1 BauGB" mit der Erteilung der Teilungsgenehmigung eintreten (vgl. auch das Urt. v. 19.11.1987 - 4 C 42.85 - BRS 47 Nr. 92).
  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.10.1989 - 1 A 137/88
    Der Bestandsschutz vermittelt keinen Anspruch auf Genehmigung eines zwar materiell-rechtmäßig geschaffenen oder irgendwann materiell-rechtmäßig gewordenen, inzwischen aber wieder materiell-rechtswidrigen Bestands; denn bei der Prüfung, ob der Bestand genehmigt werden kann, ist das jetzt geltende Recht anzuwenden, es ist also nicht möglich, einen inzwischen rechtswidrig gewordenen Bestand nachträglich zu genehmigen (BVerwG, Urt. v. 17.1.1986 - 4 C 80.82 -, BRS 46 Nr. 148).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2011 - 1 LA 103/10

    Chance zur Legalisierung eines materiell illegalen Gebäudes durch eine

    Das hat bereits das OVG Lüneburg in seinem Urteil vom 16. Oktober 1989 - 1 A 137/88 - BRS 49 Nr. 104 so entschieden und dies - zutreffend - im Wesentlichen damit begründet, dass eine Bodenverkehrsgenehmigung nur eine Chance zur Legalisierung eines materiell illegalen Gebäudes eröffne.
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